AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Beratungen, Planungs- und Bauaufträge sowie Treuhandmandate der Primesta Gruppe (Karakurt Holding AG, Primesta GmbH, Primesta Immobilien Treuhand GmbH, Complena AG), nachfolgend “Auftragnehmerin” genannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss und Leistungen
Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Individualverträgen, Vollmachten oder schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, basieren die Honorare auf dem tatsächlichen Zeitaufwand oder den vertraglich festgelegten Pauschalen. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vertraglichen Leistungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) vollständig ausgeschlossen.

6. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
Alle im Rahmen des Mandats oder Projekts erstellten Dokumente, Pläne, Konzepte und Gutachten bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Eine Weitergabe an Dritte oder die anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7. Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Informationen des Kunden absolutes Stillschweigen zu bewahren.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und den Gesellschaften der Primesta Gruppe ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der jeweiligen vertragsschliessenden Gesellschaft (Schleitheim, Kanton Schaffhausen).